Projektname:
Ableitung der fachlichen Kriterien zur Ermittlung von besonderen Schutzgebieten nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie und Vorschlagsgebieten nach Artikel 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Projektbeschreibung:
Entwicklung von Kriterien zur Abgrenzung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten, juristisch und naturschutzfachlich, Vorschläge für inhaltliche Ausgestaltung von Schutzbestimmungen
Im Einzelnen sollen mit dem vorliegenden Projekt folgende Teilziele erreicht werden:
- Benennung der Vogelarten, für die aus Gründen des Art. 4 VRL besondere Vogelschutzgebiete
in der AWZ einzurichten sind; - Benennung der Lebensraumtypen und Arten i.S.d. Anhänge I, II FFH-RL, für die aus
Gründen des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL Schutzgebietsvorschläge zur Einrichtung eines kohärenten
Schutzgebietsnetzes vorzulegen sind; - Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung besonderer Vogelschutzgebiete
in der AWZ, wie sie sich aus Art. 4 VRL und der hierzu ergangenen Judikatur des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) sowie nationaler Gerichte ergeben; - Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung von Vorschlagsgebieten in der
AWZ, wie sie sich aus Art. 4 FFH-RL und der hierzu ergangenen Judikatur des EuGH
sowie nationaler Gerichte ergeben; - Abstimmung und Diskussion der Kriterien mit Experten und Vorbereitung ihrer Anwendung
auf entsprechende Vogelbestände und sonstige Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume
der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee.