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Ermittlung von besonderen Schutzgebieten

Projektname:

Ableitung der fachlichen Kriterien zur Ermittlung von besonderen Schutzgebieten nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie und Vorschlagsgebieten nach Artikel 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Projektbeschreibung:

Entwicklung von Kriterien zur Abgrenzung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten, juristisch und naturschutzfachlich, Vorschläge für inhaltliche Ausgestaltung von Schutzbestimmungen

Im Einzelnen sollen mit dem vorliegenden Projekt folgende Teilziele erreicht werden:

  • Benennung der Vogelarten, für die aus Gründen des Art. 4 VRL besondere Vogelschutzgebiete
    in der AWZ einzurichten sind;
  • Benennung der Lebensraumtypen und Arten i.S.d. Anhänge I, II FFH-RL, für die aus
    Gründen des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL Schutzgebietsvorschläge zur Einrichtung eines kohärenten
    Schutzgebietsnetzes vorzulegen sind;
  • Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung besonderer Vogelschutzgebiete
    in der AWZ, wie sie sich aus Art. 4 VRL und der hierzu ergangenen Judikatur des Europäischen
    Gerichtshofs (EuGH) sowie nationaler Gerichte ergeben;
  • Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung von Vorschlagsgebieten in der
    AWZ, wie sie sich aus Art. 4 FFH-RL und der hierzu ergangenen Judikatur des EuGH
    sowie nationaler Gerichte ergeben;
  • Abstimmung und Diskussion der Kriterien mit Experten und Vorbereitung ihrer Anwendung
    auf entsprechende Vogelbestände und sonstige Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume
    der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee.

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