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Ermittlung von besonderen Schutzgebieten
Projektname: Ableitung der fachlichen Kriterien zur Ermittlung von besonderen Schutzgebieten nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie und Vorschlagsgebieten nach Artikel 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Projektbeschreibung: Entwicklung von Kriterien zur Abgrenzung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten, juristisch und naturschutzfachlich, Vorschläge für inhaltliche Ausgestaltung von Schutzbestimmungen
Im Einzelnen sollen mit dem vorliegenden Projekt folgende Teilziele erreicht werden:
- Benennung der Vogelarten, für die aus Gründen des Art. 4 VRL besondere Vogelschutzgebiete
in der AWZ einzurichten sind;
- Benennung der Lebensraumtypen und Arten i.S.d. Anhänge I, II FFH-RL, für die aus
Gründen des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL Schutzgebietsvorschläge zur Einrichtung eines kohärenten Schutzgebietsnetzes vorzulegen sind;
- Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung besonderer Vogelschutzgebiete
in der AWZ, wie sie sich aus Art. 4 VRL und der hierzu ergangenen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie nationaler Gerichte ergeben;
- Ableitung der Kriterien zur Identifikation und Abgrenzung von Vorschlagsgebieten in der
AWZ, wie sie sich aus Art. 4 FFH-RL und der hierzu ergangenen Judikatur des EuGH sowie nationaler Gerichte ergeben;
- Abstimmung und Diskussion der Kriterien mit Experten und Vorbereitung ihrer Anwendung
auf entsprechende Vogelbestände und sonstige Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee.
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