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Projekte: Antragslage

Offshore Windenergiepark "Middelgrunden" vor der daenischen Kueste bei Kopenhagen, (c)Paul Langrock/Zenit/GreenpeaceBereits viele Anträge

Schon seit 1997 werden Offshore-Windparks geplant. Für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) sind mittlerweile 29 Projektanträge beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingegangen. Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone (12 sm-Zone) sind einige Windparks bei den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beantragt worden.

Die gesamte beantragte Leistung der Offshore-Windprojekte beträgt ca. 60.000 MW. Zum Vergleich: Die insgesamt vorhandene thermische und nukleare Kraftwerkskapazität in der Bundesrepublik beläuft sich zur Zeit auf etwa 100.000 MW. Diese Antragslage relativiert sich erheblich, wenn die rechtliche Situation und die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Gemeinsamkeiten der beantragten Windparks

Plattform mit Offshore-Container im Utgrunden Windpark, (c)Enron WindIn Deutschland werden die meisten Projekte in Wassertiefen von 20 bis 35 Meter und einer Küstenentfernung von deutlich über 30 Kilometer geplant. Dies ist einerseits eine Folge der intensiven Nutzung der deutschen Küstengewässer durch die Schifffahrt, als Übungsgebiet für Marine und Luftwaffe, als Fischerei- oder Kiesabbaugebiet. Andererseits spielt der Naturschutz im Küstenbereich der Nord- und Ostsee eine wichtige Rolle, so etwa der Nationalpark Wattenmeer. Darüber hinaus halten die meisten Planer freiwillig eine Mindestdistanz von ca. 30 Kilometer zur Küste ein. Die Parks werden dadurch vom Festland und den Inseln aus kaum sichtbar sein.

Erste Genehmigungen

Am 9. November 2001 wurde erstmals eine Genehmigung für einen Offshore-Windpark in der AWZ erteilt. Es handelt sich dabei um zwölf 5 MW-Anlagen, die etwa 45 Kilometer nördlich von Borkum in der Nordsee errichtet werden sollen. Der Bau dieser Anlagen stellt die Pilotphase eines Projektes von insgesamt 1.000 MW Leistung der Firma Prokon-Nord aus Leer dar.

Am 18.12.2002 wurde der Bürger-Windpark-Butendiek (34 km westlich von Sylt in  20 -25 Meter Wassertiefe) mit rd. 80 einzelnen Windenergieanlagen genehmigt.


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Links

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Glossar

12 sm-Zone
Meeresgebiet bis 12 Seemeilen von der Küstenlinie entfernt, das zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik gehört. Die Bundesländer sind hier zuständig für die Genehmigung von Anlagen und für den Naturschutz.