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Die Netzanbindung der Offshore-Windparks stellt Windanlagen- und Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. In der Anfangsphase werden durch die begrenzte Leistung der ersten Windparks noch vergleichsweise einfache und kostengünstige Lösungen mit einer konventionellen Drehstromanbindung an das küstennahe Verbundnetz möglich sein.
Für größere Leistungen und Küstenentfernungen (ab ca. 50 Kilometer) führt eine Hochspannungs-Drehstromanbindung zu technischen Komplikationen (Blindleistung) bei der Anbindung an das Landnetz. Daher werden für die folgenden Ausbaustufen wahrscheinlich Hochspannungs-Gleichstromübertragungen (HGÜ) zur Küste benötigt.
Diese sind allerdings durch die Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom im Windpark und von Gleichstrom in Wechselstrom an Land technisch aufwändiger und dadurch auch teurer als Drehstromverbindungen.
Die Verdichtung der Stromnetze in Europa führt aber zur Zeit zu weiteren technischen Entwicklungen in der HGÜ-Technologie, vor allem infolge der Verknüpfung der skandinavischen sowie der britischen und irischen Stromnetze mit dem europäischen Kontinent. Eine Kostensenkung dieser Technologie scheint dadurch in Zukunft möglich.
Für die Netzanbindung der Offshore-Windparks liegt noch kein umfassendes Konzept vor. Das sensible Ökosystem Wattenmeer, das zwischen den in der Nordsee geplanten Offshore-Windparks und der Küste liegt, macht eine Bündelung der Kabelverbindungen zur Küste mittels einer Verbundstruktur aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich. Die Verlegung vieler paralleler Kabelverbindungen zur Küste durch das Wattenmeer würde zu einer erheblichen ökologischen Belastung der Nationalparks führen.
Wenn durch erste Projekte die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von Offshore-Windparks und die Verträglichkeit mit dem Naturschutz belegt sind, scheint es außerdem (energie-)wirtschaftlich sinnvoll, für den weiteren Ausbau der Windkraft im Meer ein Offshore-Verbundsystem zu schaffen.
Am 17.12.2006 trat das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz in Kraft: Es verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Netzanbindung der Offshore-Windparks, d.h. vom Umspannwerk auf See bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt (§17 Abs. 2a EnWG). Diese Regelung betrifft alle Windparks, mit deren Bau bis Ende 2015 begonnen wurde (§118 EnWG). Die Kosten für die Netzanbindung trägt der Netzbetreiber. Er kann sie auf alle Übertragungsnetzbetreiber verteilen.
Im Übrigen ist ein Ausbau des Hochspannungsnetzes in den Küstengebieten für weitere Ausbauphasen der Windenergie erforderlich, sowie insgesamt wahrscheinlich eine Verstärkung des Verbundnetzes in Norddeutschland. Die Windleistung muss schließlich aufgenommen und zu den Endverbrauchern transportiert werden können. Hier ist ein umfassendes Konzept gefragt, das den Ausbaupotenzialen der Offshore-Windenergie Rechnung trägt.
Einerseits gilt es dabei die Kapazitäten des Hochspannungs-Verbundnetzes zu berücksichtigen, besonders im Küstenbereich, wo das Verbundnetz zur Zeit sehr grobmaschig ist. Andererseits muss das vorhersehbare starke Wachstum der Windenergie an Land in diese Planungen einbezogen werden, das die verfügbaren Kapazitäten für den Transport von Offshore-Windenergie reduzieren wird.
Die neuen Erzeugungsstandorte im Norden müssen mit den Verbrauchsschwerpunkten in der Mitte und im Süden des Landes verbunden werden. Daher muss in den nächsten Jahren in Deutschland das 380-Kilovolt (kV)-Höchstspannungsnetz erweitert werden (siehe dena-Netzstudie).
Die Frage der Netzkapazitäten wird für die zügige Realisierung erster Windparks - und damit für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie - ausschlaggebend sein. Denn für die Erweiterung der Netzkapazitäten an Land muss mit sehr grossen Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungszeiträumen gerechnet werden.