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Windparks: Antragslage

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Abbildung: Windparks in der Ostsee

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Abbildung: Windparks in der Nordsee


Eine Vielzahl von Anträgen

Schon seit 1997 werden Offshore-Windparks geplant. Für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) werden die Anträge auf Genehmigung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gestellt. Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone (12-sm-Zone) werden die Windparks bei den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beantragt.

In Deutschland werden die meisten Projekte in Wassertiefen von 20 bis 35 Meter und einer Küstenentfernung von deutlich über 30 Kilometer geplant. Dies ist einerseits eine Folge der intensiven Nutzung der deutschen Küstengewässer durch die Schifffahrt, als Übungsgebiet für Marine und Luftwaffe, als Fischerei- oder Kiesabbaugebiet. Andererseits spielt der Naturschutz im Küstenbereich der Nord- und Ostsee eine wichtige Rolle, so etwa der Nationalpark Wattenmeer. Darüber hinaus halten die meisten Planer freiwillig eine Mindestdistanz von ca. 30 Kilometer zur Küste ein. Die Parks werden dadurch vom Festland und den Inseln aus kaum sichtbar sein.


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Glossar

12-sm-Zone

12-Seemeilen-Zone oder Küstenmeer

AWZ

bezeichnet das Gebiet jenseits des Küstenmeers bis zu einer Erstreckung von 200 sm ab der Basislinie. Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie z. B. Bohrinseln, errichten und wissenschaftliche Meeresforschung betreiben.