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Politik : Politischer Rahmen für WindenergieDas Erneuerbare-Energien-GesetzEntscheidend für den Erfolg der Windindustrie und die starke Zunahme der Windenergienutzung an Land (Link Graphik) war bisher das Stromeinspeisegesetz für Erneuerbare Energien (StreG), heute das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Festlegung von Mindestvergütungen für die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen und die vorrangige Abnahmepflicht der Netzbetreiber für diesen Strom hat eine sichere Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie geschaffen. Windkraftplaner und Anlagenhersteller hatten und haben mit dem StreG/EEG eine solide Planungs- und Kalkulationsgrundlage, die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen sicherstellt. Das daraus resultierende Wachstum und die Erfahrungen mit der Windtechnologie haben weitere technische Entwicklungen möglich gemacht und letztendlich zu einer "Economy of Scale" geführt. Kostenreduzierung, technische Innovationen und Synergien haben die Wirtschaftlichkeit weiter erhöht. Vergütung für Offshore-WindparksDie im EEG vorgesehenen Vergütungssätze für Windstrom an Land sind ertragsabhängig gestaffelt: An windreichen (Küsten-)Standorten wird eine niedrigere effektive Vergütung als an windarmen (Inland-)Standorten gezahlt. Die Mindestvergütung wird für mindestens 20 Jahre gewährt. Für Windenergieanlagen im Meer sieht das EEG in einer Sonderregelung neun Jahre lang eine Vergütung des Stroms von 9,10 €cent pro kWh vor. Dazu müssen die Anlagen vor Ende 2006 in Betrieb genommen werden. Ab dem 10. Betriebsjahr beträgt die Vergütung dann 6,19 €cent pro kWh. Das EEG garantiert somit, über 20 Jahren gerechnet, eine mittlere Einspeisevergütung von ca. 7 €cent pro kWh - vorausgesetzt, dass die Parks rechtzeitig in Betrieb gehen. Die Regelungen des EEG müssen wahrscheinlich im Hinblick auf ihre Wirkung für Offshore-Windparks noch im Detail geprüft werden, denn die benötigten Entwicklungszeiträume für Offshore-Windenergie in Deutschland gehen deutlich über das Jahr 2006 hinaus. Keine staatliche BeihilfeDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Februar 2001 geurteilt, dass es sich beim EEG nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Dieses Urteil hat Planungs- und Rechtssicherheit für Investoren auch auf europäischer Ebene gebracht.
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